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   VK Bund, 06.03.2002 - VK 1-05/02   

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https://dejure.org/2002,10740
VK Bund, 06.03.2002 - VK 1-05/02 (https://dejure.org/2002,10740)
VK Bund, Entscheidung vom 06.03.2002 - VK 1-05/02 (https://dejure.org/2002,10740)
VK Bund, Entscheidung vom 06. März 2002 - VK 1-05/02 (https://dejure.org/2002,10740)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachprüfverfahren über die Vergabe von Bauleistungen; Zuständigkeit der Vergabekammer des Bundes; Rügeobliegenheit der Unverzüglichkeit der Rüge eines Vergaberechtsverstoßes; Vergabeverstoß der Nichtausführbarkeit der Vorgaben der Leistungsbeschreibung; Sinn und Zweck ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Sinn und Zweck der Rügepflicht: kein Sammeln von Vergabefehlern auf Vorrat

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Bundeskartellamt PDF

    Bauleistungen zur Erweiterung eines Gebäudes - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fehlerhafte Leistungsbeschreibung: Rügeobliegenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nicht ausführbare Leistungen - Verstoß gegen § 9 VOB/A? (IBR 2002, 508)

Papierfundstellen

  • VergabeR 2002, 290
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 2/99

    Kosten des Beschwerdeverfahrens nach Zurücknahme der Beschwerde im

    Auszug aus VK Bund, 06.03.2002 - VK 1-05/02
    Deshalb entspricht es der Billigkeit, der unterliegenden ASt auch die zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen der Beigeladenen aufzuerlegen (§ 162 Abs. 3 VwGO in entsprechender Anwendung; vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.07.2000, Verg 2/99; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 14.08.2000, VK 2 - 18/00).
  • VK Bund, 14.08.2000 - VK 2-18/00

    Lieferung von 5.000 Paar Einsatzschuhe

    Auszug aus VK Bund, 06.03.2002 - VK 1-05/02
    Deshalb entspricht es der Billigkeit, der unterliegenden ASt auch die zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen der Beigeladenen aufzuerlegen (§ 162 Abs. 3 VwGO in entsprechender Anwendung; vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.07.2000, Verg 2/99; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 14.08.2000, VK 2 - 18/00).
  • VK Schleswig-Holstein, 31.01.2006 - VK-SH 33/05

    Das Fehlen welcher Erklärungen führt zwingend zum Ausschluss?

    b) Zwar fehlt die Antragsbefugnis für einen Nachprüfungsantrag, wenn das Angebot des Antragstellers auf einem wirtschaftlich aussichtslosen Rang liegt, hinsichtlich der übrigen Angebote kein Ausschlussgrund vorliegt und insoweit ausgeschlossen erscheint, dass der preisliche Nachteil des Angebots des Antragstellers im Vergleich zu den anderen Angeboten durch die Bewertung des Angebots nach weiteren Zuschlagskriterien (z.B. Qualität und Zuschlagfrist) kompensiert werden kann (so 3. VK Bund, Beschluss vom 04.05.2005, VK3-22/05; wohl auch VK Berlin, Beschluss vom 10.09.2004, VK-B2-44/04; VK Hamburg, Beschluss vom 17.12.2002, VgK FB 3/02; OLG Dresden, Beschluss vom 08.11.2002, WVerg 18/02; 1. VK Bund, Beschluss vom 06.03.2002,VK1-05/02; a.A. offenbar 2. VK Bund, Beschluss vom 23.05.2002, VK2-18/02, wohl auch VK Sachsen, Beschluss vom 13.05.2002, 1/SVK/028-02).

    Die Antragsbefugnis eines Bieters ist nur dann trotz einer aussichtslosen Position in der Wertungsreihenfolge zu bejahen, wenn diese Position durch die unterstellten Vergaberechtsverstöße der Antragsgegnerin hervorgerufen worden ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.06.2004, VII Verg 20/04; 2. VK Bund, Beschluss vom 25.03.2004, VK2-138/03; Beschluss vom 22.03.2004, VK2- 140/03; 1. VK Bund, Beschluss vom 06.03.2002, VK1-05/02).

  • VK Schleswig-Holstein, 17.09.2008 - VK-SH 10/08

    "Verdeckte Bietergemeinschaft": Ausschluss!

    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn die Position der ASt durch die unterstellten Vergaberechtsverstöße der Antragsgegnerin hervorgerufen worden ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.06.2004 - VII Verg 20/04; 2. VK Bund, Beschluss vom 25.03.2004 - VK2-138/03; Beschluss vom 22.03.2004 - VK2-140/03; 1. VK Bund, Beschluss vom 06.03.2002 - VK1- 05/02), wobei substantiiert dazulegen ist, warum der behauptete Vergabefehler sich nicht nur auf das Angebot der ASt auswirkt, sondern auf alle vor ihr liegenden Angebote (vgl. zum Ausschluss: erkennende Kammer, Beschluss vom 31.01.2006 - VK-SH 33/05).
  • OLG Brandenburg, 28.11.2002 - Verg W 8/02

    Nachprüfungsantrag zulässig bei "anonymer" Verbandsrüge?

    Es ist deshalb anerkannt, daß ein Bieter auf einem aussichtslosen Platz zulässigerweise keinen Nachprüfungsantrag stellen kann (OLG Düsseldorf, IBR 2001, 453; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluß vom 10.7.2002 VK 234/02; BKartA VergabeR 2002, 290).
  • VK Bund, 22.08.2008 - VK 2-73/08

    Abschluss von Rabattkooperationen nach § 130a Abs. 8 SGB V über TNF-Alpha-Blocker

    Begrenzungen unterliegt sie insofern, als der Auftraggeber die Bieter durch die Festlegung des Beschaffungsgegenstandes nicht willkürlich diskriminieren und - wie auch die Regelung des § 8 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A anschaulich macht - die Vergleichbarkeit der Angebote nicht von vornherein ausgeschlossen sein darf (vgl. 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 6. März 2002, VK 1 - 05/02).
  • LG Frankfurt/Oder, 14.11.2007 - 13 O 360/07

    Vergaberecht: Zivilrechtlicher Primärrechtsschutz bei Vergabeverfahren für

    Eine willkürliche Diskriminierung von Bietern im Wege der Leistungsbeschreibung liegt vor, wenn die Leistungsbeschreibung in einem solchem Maße fehlerhaft ist, dass eine Vergleichbarkeit der auf ihr basierenden Angebote schlechterdings ausgeschlossen erscheint (1.VK Bund vom 6. März 2002, Az.: VK 1-05/02; VK Lüneburg vom 18. Dezember 2003, Az.. 203-VgK-35/2003; Weyand, a.a.O., Rn. 4063).
  • VK Schleswig-Holstein, 12.09.2008 - VK-SH 10/08

    Gesetzliche Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber

    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn die Position der ASt durch die unterstellten Vergaberechtsverstöße der Antragsgegnerin hervorgerufen worden ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.06.2004 - VII Verg 20/04; 2. VK Bund, Beschluss vom 25.03.2004 - VK2-138/03; Beschluss vom 22.03.2004 - VK2-140/03; 1. VK Bund, Beschluss vom 06.03.2002 - VK1- 05/02), wobei substantiiert dazulegen ist, warum der behauptete Vergabefehler sich nicht nur auf das Angebot der ASt auswirkt, sondern auf alle vor ihr liegenden Angebote (vgl. zum Ausschluss: erkennende Kammer, Beschluss vom 31.01.2006 - VK-SH 33/05).
  • VK Arnsberg, 16.05.2003 - VK 1-09/03

    Rechtzeitigkeit der Rüge

    Das Sammeln von Rügen wird durchgehend in der Rechtssprechung als unzulässig betrachtet, weil es dem europarechtlichen Ziel (vgl. hierzu exempl. 1. Vergabekammer des Bundes vom 06.03.2003 (Az. VK 1 - 05/02) ), das Nachprüfungsverfahren so zügig wie möglich zu gestalten, entgegensteht.
  • VK Rheinland-Pfalz, 07.02.2006 - VK 44/05

    Vergabeverfahren für ein Bauvorhaben bezüglich die Lieferung und den Einbau von

    Das Risiko, dass die von ihm ausgewählte Beschaffungs- oder Ausführungsart nicht den gewollten Zweck erfüllt, trägt der Auftraggeber (vgl. VK Bund, Beschl. v. 6.3.2002, VK 1-05/02).
  • VK Hamburg, 17.12.2002 - VgK FB 3/02

    Ordnungsgemäße Rüge

    (2) Darüber hinaus lag nahe, die Antragsbefugnis aus dem Grunde zu verneinen, weil die Antragstellerin ggf. als hinter anderen Bietern aussichtslos platziert anzusehen sein könnte (vgl. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 06.03.2002, VergabeR 2002, 290 ff.).
  • VK Arnsberg, 16.05.2003 - VK 1-9/03

    Anforderungen an die Wahrnehmung des Direktionsrechts und Weisungsrechts des

    Das Sammeln von Rügen wird durchgehend in der Rechtssprechung als unzulässig betrachtet, weil es dem europarechtlichen Ziel (vgl. hierzu exempl. 1. Vergabekammer des Bundes vom 06.03.2003 (Az. VK 1 - 05/02) ), das Nachprüfungsverfahren so zügig wie möglich zu gestalten, entgegensteht.
  • VK Bund, 14.01.2003 - VK 1-97/02

    Lieferung, Installation und Konfiguration von Anlagen für die Überwachung der

  • VK Bund, 25.04.2002 - VK 1-15/02

    VOL/A: Unzulässige Überbürdung von ungewöhnlichem Wagnis

  • VK Bund, 25.04.2002 - VK 1-13/02

    VOL/A: Unzulässige Überbürdung von ungewöhnlichem Wagnis

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Rechtsprechung
   VK Arnsberg, 12.04.2002 - VK 1-05/2002   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,36048
VK Arnsberg, 12.04.2002 - VK 1-05/2002 (https://dejure.org/2002,36048)
VK Arnsberg, Entscheidung vom 12.04.2002 - VK 1-05/2002 (https://dejure.org/2002,36048)
VK Arnsberg, Entscheidung vom 12. April 2002 - VK 1-05/2002 (https://dejure.org/2002,36048)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Losweise Vergabe von Bauleistungen; Annahme eines Gesamtauftragswerts im Hinblick auf Jahre auseinander liegende Einzelmaßnahmen; Abgrenzung von funktionalem Zusammenhang und planerischem Zusammenhang

  • VERIS
  • Reguvis VergabePortal - Veris
  • ibr-online

    Gesamtauftragswert bei einzelnen Baumaßnahmen?

 
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Wird zitiert von ...

  • VK Schleswig-Holstein, 19.01.2005 - VK-SH 37/04

    Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes

    Je nach Einzelfall kann es sich zwar bei einer längeren Bauzeit und einer abschnittsweisen Finanzierung auch bei einzelnen Baumaßnahmen um selbständige Bauwerke handeln (vgl. VK bei der BR Arnsberg, Beschluss vom 12.04.2002, VK 1- 05/2002), was zur Folge hat, dass für diese Baumaßnahme der Schwellenwert von 5 Mio. Euro erreicht werden muss, um die Zuständigkeit der Vergabekammer zu begründen.
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